Blicke ich auf mein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien zurück, gibt es einen Themenbereich, der das meiste Interesse und meine größte Leidenschaft geweckt hat: Die Grund- und Menschenrechte. Die historische Errungenschaft, dass sich im Laufe der Jahrhunderte verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte etablierten, die gewissermaßen staatsfreie Räume garantieren, kommt für den gelernten Österreicher oft überraschend. Mag es in meinem Fall auch mit einer nur im Einzelfall (nämlich meinem) unvollständig vermittelten Allgemeinbildung zu tun gehabt haben, meine juristische Ausbildung hat dazu beigetragen, dieses Defizit auszugleichen. Dass auf Grund verfassungsrechtlicher Prinzipien der Staat, vor allem aber auch der Gesetzgeber, nicht nur in seine Schranken gewiesen, sondern er sogar verpflichtet werden kann, aktiv etwas zu unternehmen, sorgte dabei in den ersten Jahren meines Studiums durchaus für basses Erstaunen.
In welchem Ausmaß sich ein spezielles Grundrecht auf meine berufliche Biographie auswirken sollte, konnte ich dabei zu Beginn meines Studiums noch gar nicht abschätzen. Konkret: Ohne das Recht auf Meinungsfreiheit gäbe es in Österreich womöglich kein Privatradio. Erst die festgestellte Verletzung des Rechts auf Meinungsfreiheit hat nämlich nach einer Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unsere Alpenrepublik dazu gezwungen , die einschlägigen gesetzlichen Grundlagen zu erlassen.
Umso mehr freut es mich, dass ich mein Interesse an Grundrechten generell und an der Meinungs- bzw. Informationsfreiheit im Besonderen in den vergangenen Jahren in den Mittelpunkt meiner Dissertation stellen konnte. Nach erfolgreichem Absolvieren der Rigorosen wurde im September der entsprechende Bescheid ausgefertigt. Vergangenen Montag fand die akademische Feier an der Universität Wien statt, in deren, wie ich finde, durchaus würdigen Rahmen aus Anlass der Verleihung des akademischen Grades eines Doktors der Rechtwissenschaften unter Anwesenheit des Dekans des Juridikums, Univ-Prof. Paul Oberhammer, das feierliche Gelöbnis auf das Szepter der Universität abzulegen war.
Was kann ich zur eigentlichen Arbeit, welche den Titel „Der öffentlich-rechtliche Auftrag des Österreichischen Rundfunks im Spannungsfeld zwischen Rundfunkfreiheit und staatlicher Kontrolle“ trägt, in der hier gebotenen Kürze sagen? Gegenstand der Auseinandersetzung war die Frage, ob die Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags und die damit verbundenen Kontrolle den verfassungsrechtlichen Vorgaben – insbesondere mit Blick auf die Meinungsfreiheit – entspricht.
Die Frage, ob die privilegierte Situation des ORF – angesichts der Finanzierung durch Gebühren, aber auch der jahrelang begünstigten Stellung bei der Zuteilung technischer Übertragungskapazitäten – sachlich zu rechtfertigen ist, wird dabei umfassend untersucht. Wer die Antworten darauf lesen will, findet das Buch u. a. hier. Ich hab mich dabei besten Gewissens um eine auch für Nicht-Juristen hoffentlich halbwegs verständliche Sprache bemüht. Hier berichtet auch derStandard über die Arbeit.
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